ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Fa. HEMMINGER DIGITALDRUCK
Frau Bianca Hemminger eK
(Stand 01/2025)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Ausdrückliche und individuelle, vertragliche Absprachen gehen diesen AGB vor.
2. Preise
Die im Angebot von Hemminger Digitaldruck genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Unsere Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Andere Währungen als Euro werden nicht akzeptiert. Unsere Preise gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht,Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen nur geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
3. Auftragsunterlagen, Druckdateien, Rechte Dritter
Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter (z. B. Urheber- oder Persönlichkeitsrechte) nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt insoweit den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei. Vom Auftraggeber zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus und frei von Schadsoftware, Computerviren etc. zu liefern. Dem Auftraggeber zustehende Gegenstände, insbesondere Daten und Datenträger, werden von uns nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber hinaus archiviert und/oder an den Auftraggeber zurück gegeben.
Der Auftraggeber versichert, dass er seine Auftragsdaten für sich als Kopie sichert. Für Mängel, die ganz oder teilweise auf Datenübertragungsfehler zurückgehen, übernehmen wir keine Gewährleistung und/oder Haftung. Wir haften ferner nicht für die Integrität der Datenträger und/oder für inhaltliche Fehler und Schreibfehler.
Vom Auftraggeber verursachte Fehldrucke in Folge falscher, mangelhafter oder unvollständiger Daten werden berechnet. Werden Korrekturen der Druckdaten/-vorlagen gewünscht, werden diese soweit möglich durch uns durchgeführt und zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet.
4. Auftragsausführung
Alle Aufträge werden sorgfältig, nach den neuesten Erkenntnissen und – nach unserem Dafürhalten – mit der besten Ausführungsmethode ausgeführt. Wünsche des Auftraggebers (z. B. Farbwiedergabe) werden weitmöglichst berücksichtigt.
5. Lieferung
Jeder Liefertermin muss individuell vereinbart werden oder wird von uns bei Auftragsannahme vorgegeben. Liefertermine gelten nur dann als Fixtermine, wenn diese ausdrücklich als „fix“ vertraglich vereinbart wurden. Nachträgliche Auftragsänderungen erfordern gleichzeitig eineneue Vereinbarung der Lieferfristen/ -termine und ggf. eine Anpassung der Kosten.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durch führende Person übergeben worden ist.
Wird die Leistung verzögert, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn diese Verzögerung von Hemminger Digitaldruck zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
Von uns nicht zu vertretende Betriebsstörungen – sowohl in unserem Betrieb als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung, unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom-/Internetausfall sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann; anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung von Hemminger Digitaldruck ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
6. Versand/Verpackung
Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Das gilt auch, wenn die Versendung durch unsere Mitarbeiter bzw. Direktkuriere erfolgt. Lieferungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und bei Kostenübernahme durch den Auftraggeber wertversichert. Transportschäden sind sofort beim Zusteller des Transportunternehmens zu reklamieren; spätere Beanstandungen von Transportschäden werden nicht akzeptiert. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Lieferungen angenommen werden.
7. Zahlung
Die Zahlung hat nach den angebotenen Zahlungsbedingungen zu erfolgen (normal 7 Tage 2 % Skonto und 14 Tage netto; bzw. Sofortzahlung oder Vorauskasse). Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird am Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (bei Hohlschuld oder Annahmeverzug des Auftraggebers) ausgestellt.
Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete Ansprüche des Auftraggebers.
Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung unseres Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so können wir Vorkasse verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten und/oder die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von ordnungsgemäßen Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
Zahlt der Auftraggeber binnen zehn Kalendertagen nach Rechnungserhalt und den gesonderten Zahlungskonditionen den Preis einschließlich der Nebenkosten gem. oben Ziff. 2 nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Uns steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
8.Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber unser Eigentum. Diese Ware darf vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Auftragnehmer gehörende Ware erfolgen.
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit ausdrücklich an. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Auftragnehmer um mehr als 10 %, so werden wir – auf Verlangen des Auftraggebers – Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.
Bei Be- oder Verarbeitung von uns gelieferter und in unserem Eigentum stehender Ware sind wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behalten in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, sind wir auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Brutto-Rechnungsbetrags der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
9.Gewährleistung für Mängel
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit jeder Ware sowie aller zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreife-/Freigabeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreife-/ Freigabeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Fristwahrend ist nur der Eingang der Mängelanzeige bei uns.
Bei berechtigten Beanstandungen sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommen wir dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
Für Beanstandungen bei Expressaufträgen (z. B. mindere Qualität, Farbabweichungen, geringe Auflösung, nicht genügend getrocknete Drucke, kürzere Haltbarkeit des Materials im Einsatz etc.), die auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers innerhalb von 48 Stunden produziert sein müssen und produziert werden, übernehmen wir keine Gewährleistung. Auch für Folgeschäden beim Auftraggeber aus solchen Expressaufträgen übernehmen wir keine Gewährleistung und/oder Haftung.
Zulieferungen – auch Datenträger oder übertragene Daten – durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten müssen von uns nicht geprüft werden. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Wir sind berechtigt jedoch nicht verpflichtet, eine Kopie aller Daten anzufertigen.
Für Drucke bzw. Verwendung unserer Ware auf unüblichem, vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltem oder ausdrücklich gewünschtem Material (z. B. lackiertes Holz, unbehandelte Spanplatten, Metalle etc.) können wir keine Gewährleistung hinsichtlich Ausschuss, Fehldrucken oder Klebehaftung übernehmen, es sei denn, auf Kosten des Auftraggebers konnte das Material von uns erfolgreich vorab erprobt werden. Eine Pflicht zur Erprobung besteht nicht.
10. Haftung
Wir haften für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden.
Wir haften ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung unser Auftraggeber vertrauen darf. Diese Haftung ist der Höhe nach auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Schließlich haften wir bei arglistig verschwiegenen Mängeln und ausdrücklich übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit und/ oder Kommunikation über das Internet; die Internet-Datenkommunikation können wir aus technischen Gründen nicht fehlerfrei und/oder jederzeit gewährleisten.
10. A Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Sollte auf einem Fahrzeug, oder auf einem anderen Objekt bei der Beschriftung/ Folierung unabdingbar mit einem Cutter geschnitten werden, da es aus technischen Gründen nicht anders möglich ist, übernehmen wir keine Haftung, wenn dadurch der Klarlack, oder jeglicher anderer Untergrund beschädigt wird.
Außer bei Fahrzeugen, bei denen sich durch fahrlässiges und zu tiefes Schneiden Korrosion bildet. Des Weiteren übernehmen wir keine Haftung, wenn der Kunde darauf besteht, dass das Dach foliert / beschriftet werden soll und es beim Aufbringen der Folie/Beschriftung sowie bei deren Entfernung derselben (aus Materialgründen des Fahrzeuges) zu Beulen oder Dellenbildung kommen kann.
Sollte es bei der Entschriftung / Entfolierung eines Fahrzeuges zu Lackablösungen kommen, was bei Original-Lacken normalerweise nicht vorkommt, jedoch bei etwaigen Nachlackierungen jeglicher Art, übernehmen wir keine Haftung.
Das Abstellen Ihres Fahrzeuges auf dem Gelände der Firma Hemminger Digitaldruck oder Fremdgelände erfolgt auf eigenes Risiko! Die Firma Hemminger Digitaldruck übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte. Benützung der Parkfläche auf eigene Gefahr.
Betriebsbedingtes Umsetzen Ihres PKWs/ LKWs durch HD bzw. Erfüllungsgehilfen am Betriebsgelände und öffentlichem Straßenverkehr erfolgt ebenfalls auf Ihre Gefahr + ohne Gewähr.
11. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und/oder Schadensersatz (Ziff. 9 und 10) verjähren mit Ausnahme der unter Ziff. 10, 2. Textabsatz, genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht soweit wir arglistig gehandelt haben.
12. Teilnichtigkeit, mündliche Nebenabreden
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Regelungen nicht.
Mündliche Nebenabreden zu einem Auftrag sind stets nur rechtsverbindlich, soweit sie durch uns schriftlich bestätigt werden (z. B. Liefertermine/-orte).
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder diesen durch Umzug/Sitzverlegung verliert, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers (Oberer Riedweg 6, 90518 Altdorf). Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.